Beschwerden von Heimerzheimer Bürgern über die ihrer Ansicht nach übermäßig hohe Lautstärke eines an einem Wochentag gegen 22.45 Uhr stattgefundenen Feuerwerks auf der Burg Heimerzheim veranlassten SPD-Ratsmitglied Tobias Leuning zu einer Anfrage an Bürgermeister Maack zur nächsten Ratssitzung.
Unter Hinweis auf das Nachtruhegebot ab 22 Uhr, das Ausnahmen nur unter ganz bestimmten hier nicht vorliegenden Voraussetzungen zulässt oder wenn nach Meinung des Bürgermeisters die Interessen des Antragstellers den Interessen der Öffentlichkeit überwiegen, möchte Leuning wissen, auf welcher Grundlage die Gemeindeverwaltung zu der Annahme komme, dass das Abbrennen von Feuerwerken wochentags bis 23 Uhr erlaubt sei. Ferner fragt er, ob für das Abbrennen von Feuerwerken in der Gemeinde Swisttal Sondernutzungsgebühren erhoben und ob Auflagen über zu verwendende Feuerwerkskörper gemacht würden, so dass z.B. sogenannte Kanonenschüsse wie auf der Burg Heimerzheim verwendet ausgeschlossen werden könnten.
„Die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren das gelegentliche Abbrennen von Feuerwerken auf der Burg Heimerzheim. Darüber gab es bisher keine größeren Beschwerden. Bei künftigen Genehmigungen wird es nicht darum gehen, dem Antragsteller unberechtigte Auflagen zu machen oder die Anzahl jährlich stattfindender Feuerwerke einzuschränken. Im Sinne guten Zusammenlebens wäre es aber sicher sinnvoll, klare Regeln vorzugeben, die das Abbrennen von Feuerwerken sonntags bis donnerstags nach 22 Uhr ausschließt, damit die nächtliche Ruhe gewährleistet ist“, betonte Leuning.
Die SPD behalte sich je nach Beantwortung der gestellten Fragen einen entsprechenden Antrag vor.