Drastische Grundsteuererhöhung für Hauseigentümer

SPD-Fraktionsvorsitzender Joachim Euler

Wenngleich die – nur gegen die Stimmen der SPD-Fraktion – getroffene Entscheidung des Swisttaler Gemeinderates über eine Erhöhung der Grundsteuer bereits einige Wochen zurück liegt, haben vermutlich viele Hauseigentümer erst mit dem aktuellen Grundsteuerbescheid der Gemeinde den drastischen Umfang der Steuererhöhungen erfasst. Selbst für die dem Bescheid beigefügte Information der BürgerInnen bedurfte es erst einer Initiative des SPD-Faktionsvorsitzenden Joachim Euler, um den Bürgermeister davon zu überzeugen, zumindest dies nachzuholen.

Zuvor war die SPD-Fraktion – wie bereits im Vorjahr – mit ihrer Forderung gescheitert, die BürgerInnen in die Entscheidungsfindung über derart gravierende Beschlüsse einzubinden. Vor allem auch wegen der drastischen Steuererhöhungen hatte die SPD-Fraktion den Doppelhaushalt 2014-2015 abgelehnt. Solange sich die Gemeinde noch einen völlig überflüssigen Neubau einer Sportanlage Buschhoven/Morenhoven leisten kann, sind die Möglichkeiten von Ausgabenreduzierungen wohl nicht ausgeschöpft. Alle Ausgaben im Gemeindehaushalt sind mit spitzem Bleistift finanziell zu bewerten und durch eine sozialverträgliche Gegenfinanzierung mittels gezielter Gebühren und allgemeiner Steuern zu decken. „Bei der Beantwortung der Frage, ob bestimmte Leistungen noch durch die Bürger gewollt oder eben auch nicht gewollt werden, sind diese unmittelbar zu beteiligen. Durch eine umfassende Erläuterung und Bürgerbeteiligung muss dem Eindruck einer undifferenzierten Verteuerung und Abschöpfung entgegen gewirkt werden“, so Euler in seiner Haushaltsrede.

Die nun vorliegende Information des Bürgermeisters belegt die Konzeptlosigkeit von Bürgermeister und CDU-Fraktion, den finanziellen Herausforderungen zu begegnen. Hier wird lediglich auf eine bessere finanzielle Ausstattung durch die Landes- und Bundesregierung verwiesen.

Mit den jetzt beschlossenen Erhöhungen wird sich die auf Gebäude erhobene Grundsteuer B (einschließlich rd. 25%-Punkte Straßenreinigung) von 457% im Jahre 2013 auf 719% im Jahre 2023 erhöhen. Hierbei bleibt aber unerwähnt, dass die Grundsteuer bereits im Jahre 2011 erhöht wurde und im Jahre 2010 noch 433% betrug. Bei einem Einfamilienhaus mit dem Grundsteuermessbetrag von 140,49 € wird sich also die jährliche Grundsteuer B von 608 Euro im Jahre 2010 auf 1.010 € im Jahre 2023 erhöhen. Das Land geht bei der Berechnung der Steuerkraft übrigens von einem fiktiven Hebesatz von noch 413% bei der Grundsteuer B aus.

Während den Hauseigentümern diese Informationen bereits vorliegen, werden die Mieter wohl erst mit den Nebenkostenabrechnungen der nächsten Jahre die gravierenden Auswirkungen zu spüren bekommen.