

Eine Bewertung des Raumbedarfs der Grundschule Buschhoven und des Offenen Ganztags-Angebot (OGS) fordert die SPD-Ratsfraktion in einem Antrag zur nächsten Sitzung des Schulausschusses. Dabei soll auch die Schulleitung um eine entsprechende Aussage gebeten werden. Außerdem sollen die finanziellen Konsequenzen für den Doppelhaushalt 2021/22 der Gemeinde dargestellt werden. Wie Elena Stanitzok, neue Ratsfrau der SPD aus Buschhoven, weiß, sollen ab dem kommenden Schuljahr dringend benötigte Fachräume wie Medienraum, Musikraum, Differenzierungsraum und Betreuungsräume als Klassenräume genutzt werden. „Dies scheint weder pädagogisch noch organisatorisch sinnvoll und verantwortbar. Hier gilt es, bereits für 2021 Übergangslösungen zu finden“, fordert Stanitzok.
Der Schulpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Wilfried Bialik, wies darauf hin, dass im Rahmen der letzten Schulentwicklungsplanung von Seiten der Verwaltung kein drängendes Problem für Buschhoven artikuliert wurde. Dementsprechend wurden für eine Erweiterung der Grundschule Buschhoven erst für 2022 und 2023 rd. 450.000 € im Haushalt der Gemeinde veranschlagt. „Der Ausbau der Grundschule Buschhoven zu einer dreizügigen Grundschule mit Beginn des Schuljahres 2020/21 und dem zu erwartenden weiteren Ausbau in den kommenden Jahren macht offensichtlich bauliche Erweiterungsmaßnahmen und Übergangslösungen dringend erforderlich. Eine Aktualisierung des Schulentwicklungsplans für die Grundschule, Buschhoven muss geprüft werden“, erklärt er.
Um bis zum Beginn des nächsten Schuljahres ggf. eine Übergangslösung zu garantieren, hatte Fraktionsvorsitzender Joachim Euler das Thema bereits in der Hauptausschusssitzung im November im Zusammenhang mit der Beschaffung zusätzlicher Bürocontainer für das Rathaus angesprochen. Der Ausschuss stimmte dem SPD-Vorschlag zu, dem Bedarf der Grundschule Vorrang einzuräumen, wenn sich bei der Überprüfung des Raumbedarfs für die Grundschule Buschhoven (einschließlich Offener Ganztagsgrundschule) für das Schuljahr 2021/2022 ein zusätzlicher kurzfristiger Bedarf ergibt, der nicht anderweitig (ohne Rückgriff auf Fachräume u.ä.) gedeckt werden kann und sofern ausreichende Finanzmittel für eine kurzfristige Umsetzung nicht vorliegen.